Feuerbestattung
Auch bei einer Feuerbestattung wird der Verstorbene in einen Sarg gebettet. Die Verbrennung ist in Deutschland in einem Sarg vorgeschrieben. Nach der Kremierung (Verbrennung) wird die Asche in eine Aschekapsel gefüllt. Für eine Urnenbeisetzung kann diese in eine Schmuckurne gegeben werden, wenn die Angehörigen es wünschen. Die Urne kann in einem Urnenwahl- oder Reihengrab, in einem Kolumbarium, in einem Urnengemeinschaftsgrab oder in einem Baumgrab bestattet werden. Es ist möglich, die Urne auch in einem Erdwahlgrab zuzubetten. Die Ruhefrist für eine Urne beträgt in Berlin 20 Jahre. Weitere Informationen zur Grabwahl finden Sie unter Grabarten.
Urne zu Hause
Es ist in Deutschland gesetzlich verboten, die Urne eines/einer Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen. Auch wenn viele andere Nationen dies inzwischen erlauben, darf eine Bestatterin die Urne nicht an die Angehörigen aushändigen, auch wenn dies sehr häufig gewünscht ist. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie andere Vorstellungen haben, wie und wo die Urne beigesetzt werden soll, wir beraten Sie ausführlich und sicher zu Ihrer Zufriedenheit.
Je mehr wir unser Ende nahen fühlen, desto mehr spüren wir in uns das Ewige.
Ebo Rau