Internationale Überführungen
Wir übernehmen die Überführung von Verstorbenen ins Ausland oder von im Ausland Verstorbenen zurück nach Hause. Wir stellen die notwendigen Kontakte zu den entsprechenden Botschaften her und erledigen selbstverständlich alle weiteren Formalitäten zu günstigen Konditionen. Wir kümmern uns um eine möglichst rasche Überführung in die Heimat und in Zusammenarbeit mit qualifizierten Luftfrachtspeditionen, in alle Erdteile.
Trauerfeier/Verabschiedung vor der Überführung: Häufig haben nicht alle Familienangehörige und Freunde des Verstorbenen die Möglichkeit an der Bestattung im Ausland teilzunehmen. Wenn Sie eine Zeremonie in Deutschland wünschen, bevor der Verstorbene überführt wird, können wir Ihnen das ermöglichen.
Botschaften und Konsulate: Jedes Land verfügt über seine eigenen Richtlinien und Bestimmungen für die Überführung von einem Verstorbenen. Einige Botschaften verlangen die persönliche Vorsprache der Angehörigen oder des beauftragten Bestattungsunternehmens mit den für die Überführung notwendigen Dokumenten. Einige Auslandsvertretungen überprüfen persönlich die Identität des Verstorbenen vor dem Verschließen des Überführungssarges. Bei den meisten Botschaften reicht jedoch die Zusendung der notwendigen Dokumente per E-Mail oder Fax aus.
Natürlicher/unnatürlicher Tod: Ist die Todesursache unnatürlich oder unbekannt (Unfall, Mord, Suizid oder die Todesursache ungeklärt) wird die zuständige Kriminalpolizei die verantwortliche Staatsanwaltschaft informieren und den Verstorbenen vorläufig beschlagnahmen. Durch die polizeilich angeordnete Notabholung und Überführung zu einem öffentlichen Friedhof entstehen zusätzliche Kosten. Hinzu kommen Kühlungs- und Verwaltungskosten der Gemeinde. Erst nach Erhalt der Freigabe von der Staatsanwaltschaft können wir mit unserer Arbeit beginnen.
Eventuelle Einbalsamierungen: Manche Länderbestimmungen schreiben eine Einbalsamierung des Verstorbenen vor.
Überführung des Verstorbenen: Abhängig von der Religionszugehörigkeit, der Glaubensauffassung und der persönlichen Wünsche des Verstorbenen und seiner Familie ist sowohl die Überführung des Sarges als auch der Urne möglich. In der Regel ist die Überführung der Urne erheblich preisgünstiger, da die Urne durch einen sogenannten Urnenpass selbst von der Familie im Handgepäck im Flugzeug oder dem Auto transportiert werden darf oder mit einem versicherten Postversand ins Ausland verschickt werden kann.
Im Gedanken Heimat umarmen sich all unsere guten Engel.
Otto Ludwig