Beisetzung von Sternenkindern
Ein Sternenkind (Schmetterlingskind oder Engelskind) ist ein Kind, das gesetzlich nicht bestattet werden muss. Bestattungspflicht für ein Baby besteht, wenn das Kind gleich nach der Geburt ein Lebenszeichen von sich gegeben hat, oder wenn das Kind bei der Geburt mindestens 1000 Gramm wiegt. Wir bestatten die Kinder, die im Martin-Luther-Krankenhaus zur Welt gebracht werden und nicht bestattungspflichtig sind. Die Krankenhauseelsorgerin und Pfarrerin Frau Waberski nimmt Kontakt mit den Eltern auf und bietet ihnen ihre Begleitung an. Sollten die Eltern nicht bei der Bestattung ihres Babys dabei sein wollen, wissen sie dennoch, dass ihr Kind würdevoll die letzte Ruhe finden wird. In fast allen kirchlichen Krankenhäusern werden inzwischen Babys auch mit geringerem Gewicht aus ethischen Gründen bestattet. Hierfür gibt es eine Partnerschaft mit einem Friedhof und mit einem Bestatter, sodass die Angehörigen nicht mit Kosten belastet sind. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch zur Seite, wenn Ihr Sternenkind in einem anderen Krankenhaus geboren wurde.
Gegen der Erde Leid gibt es keinen Trost als den Sternenhimmel.
Jean Paul