Die Todesbescheinigung, bzw. der Leichenschauschein, wird vom Arzt nach einer gründlichen Untersuchung ausgestellt. Der Arzt stellt fest, ob ein natürlicher Tod vorliegt. Sollte der Arzt nicht sicher sein, ob es ein natürlicher Tod war, wird er auf dem Leichenschauschein ein Kreuz an der Stelle "Todesursache ungewiss" machen. Wenn der Arzt vermutet, dass es sich um einen Tod durch Fremdeinwirkung oder eine Selbsttötung handelt, wird er dies durch den Hinweis "nicht natürliche Todesursache" festhalten. In diesen Fällen wird der Leichnam beschlagnahmt und die Staatsanwaltschaft ermittelt. Erst nach der Freigabe des Leichnams kann die Bestattung erfolgen. Sollte eine Obduktion durch die Gerichtsmedizin vorgenommen worden sein, ist dennoch eine Abschiednahme möglich. Wir sprechen Sie gerne darauf an.
Die unzureichende Sinneswahrnehmung widerlegt die Unendlichkeit nicht.
Giordano Bruno