Versorgung des Verstorbenen
Ein Mensch, den Sie lieben, ist verstorben - Sie wünschen, ihn gut behandelt zu wissen. Vielleicht haben Sie das Bedürfnis, den Verstorbenen gemeinsam zu waschen und einzukleiden, ihn mit unserer Hilfe in den Sarg zu betten. Vielleicht möchten Sie der/dem Verstorbenen etwas in den Sarg mitgeben, ein Foto, ein Brief, ein anderes Erinnerungsstück? Wir besprechen in Ruhe die Möglichkeiten, damit Sie spüren, welcher Weg für Sie der richtige ist. Es gibt keine "falsche" Entscheidung, es geht darum, auf Ihre innere Stimme zu hören und darauf zu vertrauen, dass Ihnen gut tut, was Sie tun. Dies kann auch bedeuten, dass Sie die Verstorbene ganz in unsere Hände geben mit der Bitte, dass wir die Versorgung übernehmen. Sie lernen uns bei einer Abholung des/der Verstorbenen zu Hause oder in einem Heim persönlich kennen, sodass Sie von der ersten Begegnung an wissen, wer Sie begleiten wird. Es ist gut zu wissen, dass der/die Verstorbene nach seinem/ihrem Tod bis zu 36 Stunden am Sterbeort verbleiben darf. Es gibt also keinen Grund, sich gedrängt zu fühlen und in Eile zu verfallen. Selbstverständlich können Sie uns auch anrufen, wenn Sie nach Eintritt des Todes unsicher sind, was zu tun ist. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wer einem anderen nützt, hat damit auch immer sich selbst genützt.
Lucius Annaeus Seneca