Die Pflegefalle
Damit der Pflegefall nicht zur Pflegefalle wird. Das Alter genießen in Würde und Selbstbestimmung durch rechtzeitige Vorsorge Wir alle müssen uns früher oder später mit dem Thema Hilfsbedürftigkeit im Alter auseinandersetzen, sei es, weil wir uns über unser eigenes Leben Gedanken machen, sei es, weil die Eltern oder gute Freunde plötzlich nicht mehr alleine zurechtkommen.
Nur wer rechtzeitig vorsorgt, ist vor den Härten einer plötzlichen Pflegebedürftigkeit geschützt.
Dabei geht es zum einen um die finanziellen Folgen, zum anderen aber auch um die wichtigen Bereiche Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.
Wir verfügen in Deutschland glücklicherweise über eine staatliche Grundabsicherung, durch die niemand ohne ein Dach über dem Kopf, Essen und eine Minmal-Betreuung leben muss.
Doch reicht Ihnen das? Schützen Sie Ihr Vermögen! Regeln Sie rechtzeitig Ihre Wünsche für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr für sich sorgen können!
Anmeldung unter: info@jargon-versicherungen.de oder 030 36 50 46 45.
Was können Sie erwarten? Wir informieren Sie sachlich und verständlich und beantworten gern Ihre Fragen:
Silvia Jargon, Versicherungsmaklerin und Versicherungsfachwirtin informiert Sie zur gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung.
Was geschieht im Pflegefall? Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine „Teilkaskoversicherung“, die nicht für alle Kosten aufkommt. Und wer zahlt den Rest? Bevor die staatliche Fürsorge einspringt, muss erst das eigene Vermögen verbraucht werden, oft muss das eigene Haus verkauft werden, auch wenn der Ehepartner noch dort wohnt. Und wann zahlen die Kinder für Ihre Eltern?
Durch eine private Pflegeversicherung können Sie sich und Ihre Angehörigen vor dem Verlust Ihres Familienvermögens schützen. Doch welche Form ist für Sie dir richtige? Pflegerente, Pflegetagegeld oder „Pflege-Bahr“?
Über die wichtigen Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung informiert Sie Frau Angela Breckwoldt-Schmidt, Notarin und Fachanwältin für Familienrecht. Viele Ehepartner gehen fälschlicherweise davon aus, dass sie – so wie all die Jahre vorher – auch im Pflegefall füreinander sorgen werden. Das ist aber nicht ohne weiteres der Fall! Weder Eheleute noch Eltern erwachsener Kinder können ohne Vollmacht füreinander Entscheidungen treffen. Wer es versäumt, rechtzeitig Angehörige oder Freunde mit der richtigen Vollmacht auszustatten, bekommt von Amtswegen einen Berufsbetreuer zugeteilt, der zukünftig alle Entscheidungen trifft und weitreichende Kompetenzen hat, die auch das Leben des Ehepartners stark beeinträchtigen können. Für die Kosten der Berufsbetreuung kommt der Pflegebedürftige in jedem Fall auf.
Die Zukunft beginnt schon morgen - auch dann, wenn wir nicht darauf vorbereitet sind. Ist es da nicht besser, einige Dinge schon heute in Ruhe zu regeln?
Mit der Vortragsreihe AKTIV GESTALTEN möchten wir Sie motivieren, wichtige Entscheidungen in Ihrem Leben anzugehen.
Silvia Jargon arbeitet seit 1996 als Versicherungsmaklerin, seit 2006 mit eigenem Büro in Berlin-Gatow.
Sie berät und betreut Handels- und Handwerksunternehmen, Freiberufler und Selbstständige in allen Versicherungsbereichen, von der Betriebshaftpflicht über die Sicherung der Vermögenswerte bis zur betrieblichen und privaten Alters- und Krankenvorsorge. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vermittlung von Versicherungsschutz rund um Bau- und Gebäudeversicherungen. Ihren Privatkunden steht sie als Ansprechpartnerin in allen Versicherungsbelangen zur Seite. „Das Motto meiner Arbeit ist: Beratung auf Augenhöhe – mit Fairness und Wertschätzung im Sinne einer langfristigen Zusammenarbeit.“
Kontakt: Versicherungsmaklerin Silvia Jargon, Rothenbücherweg 55, 14089 Berlin Registriernummer D-KCIS-CHGHC-69, IHK-Berlin Telefon: 030.36504645 info@gvk-berlin.de
Angela Breckwoldt-Schmidt ist seit über 25 Jahren als Rechtsanwältin und Notarin in Berlin Wilmersdorf tätig. Sie führt dort in Bürogemeinschaft ein spezialisiertes Büro.
Als Fachanwältin für Familienrecht betreut sie ganz überwiegend Mandanten in Scheidungs- und Familienangelegenheiten. Dazu gehören insbesondere auch Beratungen zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Als Notarin gewährleistet sie eine rechtssichere Klärung aller damit verbundenen Fragen.
Auch erbrechtlichen Fragen - von der Erstellung eines Testaments bis zur Regelung des Erbfalls – sind ein wichtiger Bereich ihrer Arbeit.
Kontakt: Kanzlei Rechtsanwältin und Notarin Angela Breckwoldt-Schmidt, Badensche Straße 14, 10715 Berlin Telefon: 030.8537731